Fasnetsprüche

Die Hüfinger Narrensprüche gehören jeher zum närrischen Treiben und werden von verschiedensten Figuren den Narren vorgetragen.

Als Ursprung der Verse und Liedle muss man das Heische- und Rügerecht der Fasnetfiguren aus früherer Zeit annehmen. Das Wort Heischerecht meint die Erscheinung, dass es den Fasnetfiguren erlaubt war bzw. teilweise noch ist, in Geschäften oder bei Privatpersonen etwas zu "erheischen". Wenn zum Beispiel eine Fasnetgruppe in einer Bäckerei ihr Sprüchlein aufgesagt hatte, bekam sie als "Belohnung" irgendetwas zu essen. Es war auch hin und wieder erlaubt, dass die Fasnetfiguren in einer Metzgerei eine Wurst "abhängen" durften, wobei sie ebenfalls ihr Sprüchlein aufsagten. In manchen Versen wurden bestimmte Personen "gerügt" bzw. "geneckt".

Solche Rügesprüche oder Neckverse wurden vor allem bei Personen gesungen, bei denen es auch etwas zu erheischen gab. Das Rügerecht, von den "Gerügten" sicher nicht ernst genommen, stand also an Fasnet in einem engen Zusammenhang zum Heischerecht.


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